Allgemeine Geschäftsbedingungen
CEBU Management · Bülent Celik · Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen CEBU Management, Inhaber Bülent Celik, Kinkstraße 23, 6330 Kufstein (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
(3) Diese AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
(4) Auftraggeber können Unternehmer (§ 1 UGB) oder Verbraucher (§ 1 KSchG) sein. Zwingende verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen gehen diesen AGB gegenüber Verbrauchern jedenfalls vor.
§ 2 Vertragsgegenstand & Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer erbringt Leistungen der selbständigen Buchhaltung nach Maßgabe des Bilanzbuchhaltungsgesetzes 2014 (BiBuG 2014), insbesondere: laufende Buchhaltung und Belegverbuchung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung einschließlich Erstellung des Jahresabschlusses (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung), Umsatzsteuervoranmeldung, Personalverrechnung und Lohnabgabenmeldungen sowie betriebswirtschaftliche Auswertungen und Beratung im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse.
(2) Für Einnahmen-Ausgaben-Rechner erstellt der Auftragnehmer die Abgabenerklärungen (insbesondere Umsatzsteuer- und Einkommensteuererklärung) und reicht diese im Rahmen der erteilten Vollmacht elektronisch über FinanzOnline bei den Abgabenbehörden ein. Die Vertretung vor den Abgabenbehörden erfolgt im Umfang der Befugnisse nach dem BiBuG 2014.
(3) Nicht Vertragsgegenstand sind den Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder Rechtsanwälten vorbehaltene Tätigkeiten, insbesondere die doppelte Buchführung mit Bilanzierung (§ 189 UGB), die Vertretung in gerichtlichen Verfahren sowie Rechts- und Steuerberatung im engeren Sinn. In diesen Fällen arbeitet der Auftragnehmer auf Wunsch mit den jeweils befugten Berufsträgern zusammen.
(4) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag bzw. Angebot. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen.
§ 3 Vertragsabschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande.
(2) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail genügt).
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Auftragserfüllung notwendigen Unterlagen, Belege und Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber ist für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der übergebenen Belege und Daten verantwortlich. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die übergebenen Unterlagen auf ihre inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen.
(3) Verzögerungen oder Mehraufwände, die aus der Verletzung von Mitwirkungspflichten resultieren, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 5 Honorar & Zahlungsbedingungen
(1) Das Honorar richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung bzw. dem Angebot. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt ein angemessenes Entgelt gemäß § 1152 ABGB als vereinbart. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug werden gegenüber Unternehmern Verzugszinsen gemäß § 456 UGB, gegenüber Verbrauchern in Höhe von 4 % p. a. gemäß § 1000 ABGB verrechnet. Der Auftragnehmer ist zudem berechtigt, den Ersatz notwendiger und zweckentsprechender Betreibungs- und Einbringungskosten zu verlangen.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Vorschüsse oder Teilzahlungen zu verlangen und laufende Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Honorare zurückzuhalten.
§ 6 Termine & Fristen
(1) Vereinbarte Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden und der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten rechtzeitig nachgekommen ist.
(2) Gesetzliche Melde- und Abgabefristen (z. B. Umsatzsteuervoranmeldung, Abgabenerklärungen) werden nur eingehalten, sofern die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig – spätestens jedoch fünf Werktage vor Fristablauf – vollständig vorliegen.
§ 7 Elektronische Kommunikation
(1) Der Auftraggeber stimmt zu, dass die Kommunikation sowie die Übermittlung von Unterlagen und Informationen auch in elektronischer Form – insbesondere per E-Mail, FinanzOnline und mittels elektronischer Signatur – erfolgen kann.
(2) Beiden Parteien ist bekannt, dass die unverschlüsselte Übermittlung per E-Mail Risiken hinsichtlich Vertraulichkeit und Integrität birgt. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus der vereinbarten elektronischen Kommunikation, sofern ihn kein grobes Verschulden trifft.
§ 8 Verschwiegenheit & Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer ist zur Verschwiegenheit über alle ihm im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse verpflichtet.
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Vertragserfüllung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sowie nach den Bestimmungen des DSG. Sofern der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, wird eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Art. 28 DSGVO) abgeschlossen. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
§ 9 Gewährleistung & Haftung
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers gemäß § 347 UGB.
(2) Der Auftraggeber hat offenkundige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen ab Leistungserbringung, schriftlich zu rügen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
(3) Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern gilt dieser Ausschluss nicht für Personenschäden und nicht für Fälle, in denen zwingendes Recht entgegensteht.
(4) Die Haftung ist der Höhe nach mit dem für den jeweiligen Auftrag vereinbarten Nettohonorar, höchstens jedoch mit der Deckungssumme einer allfälligen Berufshaftpflichtversicherung, begrenzt. Diese betragliche Beschränkung gilt nicht gegenüber Verbrauchern.
(5) Schadenersatzansprüche verjähren gegenüber Unternehmern – soweit gesetzlich zulässig – innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch drei Jahre nach der Leistungserbringung. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 10 Aufbewahrung & Herausgabe von Unterlagen
(1) Der Auftragnehmer bewahrt die im Rahmen des Auftrags erhaltenen Unterlagen für die Dauer des Auftragsverhältnisses sorgfältig auf. Die gesetzliche Aufbewahrungspflicht gemäß § 212 UGB (sieben Jahre) trifft den Auftraggeber.
(2) Nach Beendigung des Auftrags werden dem Auftraggeber seine Original-Belege und die ihm gehörenden Unterlagen jederzeit herausgegeben. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur an den eigenen Arbeitsergebnissen des Auftragnehmers und nur bis zur vollständigen Bezahlung offener Honorare; Unterlagen, die der Auftraggeber zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten dringend benötigt, sind hiervon ausgenommen.
§ 11 Vertragsdauer & Kündigung
(1) Dauerschuldverhältnisse können von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bis zur Wirksamkeit der Kündigung erbrachte Leistungen sind angemessen zu vergüten.
§ 12 Rücktrittsrecht für Verbraucher (FAGG)
(1) Verbrauchern im Sinne des KSchG steht bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden, ein Rücktrittsrecht gemäß dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
(2) Der Rücktritt ist an CEBU Management, Kinkstraße 23, 6330 Kufstein, bzw. an cebu@buchhaltung24.at zu richten. Die Verwendung des gesetzlichen Muster-Widerrufsformulars ist möglich, aber nicht erforderlich.
(3) Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass mit der Leistung bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wird, hat er bei Rücktritt ein anteiliges Entgelt für die bereits erbrachten Leistungen zu zahlen (§ 16 FAGG). Das Rücktrittsrecht erlischt bei vollständiger Vertragserfüllung, sofern diese mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Fristende erfolgt ist.
§ 13 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Maßnahmen, IT-Ausfälle), die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Ersatzansprüche sind in diesem Fall – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
(2) Als Gerichtsstand wird gegenüber Unternehmern – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers vereinbart. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand gemäß § 14 KSchG.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt (salvatorische Klausel).