Ein Dienstzeugnis ist mehr als nur ein Dokument, das das Ende eines Arbeitsverhältnisses bescheinigt. In Österreich kommt dem Dienstzeugnis eine besondere Bedeutung zu, denn es dient als Nachweis über die Beschäftigung und die währenddessen erbrachten Leistungen sowie das Verhalten des Arbeitnehmers. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen, gibt Hinweise zur korrekten Ausstellung eines Dienstzeugnisses und erläutert sowohl die Rechte als auch die Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Rechtliche Grundlagen
Nach österreichischem Arbeitsrecht ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, auf Verlangen des Arbeitnehmers bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Dienstzeugnis auszustellen (§ 39 Angestelltengesetz, § 109 Gewerbeordnung). Dieses muss zumindest Angaben zu Art und Dauer der Beschäftigung enthalten. Auf Wunsch des Arbeitnehmers sind auch die erbrachten Leistungen und das Verhalten im Arbeitsverhältnis zu beurteilen.
Inhalt und Form des Dienstzeugnisses
Ein korrektes Dienstzeugnis sollte folgende Punkte umfassen:
- Vollständiger Name und Adresse des Arbeitgebers sowie des Arbeitnehmers
- Zeitraum der Beschäftigung
- Beschreibung der Tätigkeit: Hier sollte genau angegeben werden, welche Aufgaben der Arbeitnehmer ausgeführt hat.
- Leistungsbeurteilung: Die Bewertung der Arbeitsleistung. Dies muss wahrheitsgemäß, aber wohlwollend formuliert werden.
- Verhaltensbeurteilung: Ebenfalls eine wohlwollende Beurteilung des Sozialverhaltens des Arbeitnehmers.
- Schlussformel: Hier kann der Arbeitgeber Wünsche für die berufliche und persönliche Zukunft des Arbeitnehmers einfügen.
Rechte und Pflichten
Arbeitgeber haben die Pflicht, das Dienstzeugnis wahrheitsgetreu und vollständig auszustellen. Es muss wohlwollend formuliert sein, um die weitere berufliche Laufbahn des Arbeitnehmers nicht zu gefährden.
Arbeitnehmer haben das Recht, ein Dienstzeugnis zu fordern. Sie können zudem verlangen, dass Leistungen und Verhalten im Zeugnis bewertet werden. Sollte das Zeugnis Unwahrheiten enthalten oder wichtige Inhalte auslassen, kann der Arbeitnehmer Berichtigung fordern.
Bei der Formulierung von Dienstzeugnissen ist es wichtig, eine Balance zu finden, die sowohl der Wahrheitspflicht als auch dem Gebot der Wohlwollendheit gerecht wird. Negative Formulierungen, die die berufliche Zukunft des Arbeitnehmers gefährden könnten, sollten vermieden werden. Hier sind fünf Beispiele für Aussagen, die in einem Dienstzeugnis vermieden werden sollten:
- Direkt negative Bewertungen der Leistung oder des Verhaltens:
- „Herr/Frau [Name] hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben oft nur mit mäßigem Erfolg erfüllt.“
- „Sein/Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war wiederholt Grund für Beschwerden.“
- Formulierungen, die auf Unzuverlässigkeit hinweisen:
- „Herr/Frau [Name] bemühte sich, pünktlich zu sein.“
- Dies impliziert, dass der Arbeitnehmer oft unpünktlich war.
- Zweideutige Aussagen, die negativ interpretiert werden können:
- „Herr/Frau [Name] hat sich mit großem Eifer den ihm/ihr zugeteilten Aufgaben gewidmet.“
- Eine solche Formulierung könnte so interpretiert werden, dass zwar Eifer vorhanden war, aber möglicherweise nicht die Fähigkeit, die Aufgaben erfolgreich zu bewältigen.
- Fehlende oder sehr knappe Angaben zu Leistungen und Verhalten:
- „Herr/Frau [Name] war in unserem Unternehmen als [Position] tätig.“
- Das Fehlen jeglicher positiver Bewertung kann als indirekte Kritik aufgefasst werden.
- Verwendung von Phrasen, die in der Praxis als Codes für negative Beurteilungen bekannt sind:
- „Herr/Frau [Name] hat sich bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden.“
- Eine solche Aussage wird oft als Hinweis auf unzureichende Leistung verstanden.
Es ist entscheidend, dass Dienstzeugnisse fair, ausgewogen und so formuliert sind, dass sie das Prinzip der Wohlwollendheit beachten, ohne dabei die Wahrheitspflicht zu verletzen. Negative Aspekte sollten, wenn überhaupt notwendig, sehr sorgfältig und eher indirekt angedeutet werden, um die berufliche Zukunft des Arbeitnehmers nicht zu gefährden.
Anbei ein Download Link für ein Muster wie es aussehen könnte – Dienstzeugnis