In Österreich ist die Kleinunternehmerregelung eine wichtige Säule für Einsteiger und kleinere Unternehmungen, die es ihnen ermöglicht, einfacher in den Markt einzusteigen, indem sie von einigen steuerlichen Verpflichtungen befreit werden. Diese Regelung richtet sich nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) und betrifft die Umsatzsteuer (USt) sowie indirekt auch die Einkommensteuer (ESt) und die Sozialversicherungsbeiträge für Selbstständige (SVS). Hier ist ein Überblick sowie zwei Beispielszenarien:
Kleinunternehmerregelung in Österreich:
- Grenze für Kleinunternehmer: Ein Unternehmer gilt im Kalenderjahr als Kleinunternehmer, wenn sein Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr €35.000 nicht überstiegen hat. Ab 2022 wurde diese Grenze von zuvor €30.000 angehoben.
- Umsatzsteuer (USt): Kleinunternehmer können von der Verpflichtung zur Abführung der Umsatzsteuer befreit sein, wenn sie die oben genannte Umsatzgrenze nicht überschreiten. Sie dürfen in ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und können sich auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen.
- Einkommensteuer (ESt): Die Einkommensteuer wird auf den Gewinn (nicht den Umsatz) erhoben. Kleinunternehmer müssen ihren Gewinn ermitteln und entsprechend der Einkommensteuertarife versteuern.
- Sozialversicherungsbeiträge (SVS): Selbstständige, auch Kleinunternehmer, sind in der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) pflichtversichert. Die Beiträge sind abhängig vom Einkommen, wobei es Mindestbeitragsgrundlagen gibt.
Beispiel 1: Innerhalb der Kleinunternehmerregelung
- Umsatz: €30.000
- Gewinn: €18.000
Umsatzsteuer: Keine, da unter der Kleinunternehmergrenze. Einkommensteuer: Berechnet auf den Gewinn von €18.000. Der Steuerbetrag hängt von den persönlichen Verhältnissen und Absetzbeträgen ab. SVS-Beiträge: Abhängig vom Gewinn, wobei für geringfügige Einkommen reduzierte Beiträge anfallen können.
Um den Beitrag zu vervollständigen und konkrete Beispiele für die Einkommensteuer (ESt) und die Sozialversicherungsbeiträge (SVS) für Selbstständige in Österreich zu geben, nehmen wir an, dass die betrachteten Kleinunternehmer keine Kinder haben, nicht als Alleinverdiener gelten und keine weiteren Einkünfte oder absetzbaren Ausgaben vorliegen. Wir konzentrieren uns auf das Steuerjahr 2023, wobei sich Steuersätze und SVS-Beitragsgrundlagen ändern können.
Beispiel 1: Innerhalb der Kleinunternehmerregelung
- Umsatz: €30.000
- Gewinn: €18.000
Umsatzsteuer (USt): Da der Unternehmer die Kleinunternehmergrenze nicht überschreitet, muss keine Umsatzsteuer abgeführt werden.
Einkommensteuer (ESt): Der Gewinn von €18.000 liegt unterhalb der Einkommensteuergrenze (der Steuerfreibetrag lag bei etwa €11.000 im Jahr 2023), sodass nur ein Teil des Gewinns tatsächlich steuerpflichtig ist. Angenommen, der steuerpflichtige Gewinn nach Abzug des Grundfreibetrags unterliegt einem Steuersatz von 20%, würde die Einkommensteuer etwa €1.400 betragen (dies ist eine vereinfachte Annahme, da der tatsächliche Steuersatz progressiv steigt).
SVS-Beiträge: Für das Jahr 2023 beträgt der Mindestbeitrag zur Sozialversicherung für Selbstständige (ohne Unfallversicherung) monatlich etwa €202,70, was einem Jahresbeitrag von etwa €2.432,40 entspricht.
Beispiel 2: Über der Kleinunternehmergrenze
- Umsatz: €40.000
- Gewinn: €25.000
Umsatzsteuer: Der Unternehmer ist umsatzsteuerpflichtig und muss 20% Umsatzsteuer auf seine Rechnungen aufschlagen und abführen. Einkommensteuer: Berechnet auf den Gewinn von €25.000. Wie im ersten Beispiel, variiert der Betrag je nach individuellen Faktoren. SVS-Beiträge: Höhere Beiträge als im ersten Beispiel, da der Gewinn größer ist. Die genaue Höhe der Beiträge ist vom erzielten Gewinn abhängig.
- Umsatz: €40.000
- Gewinn: €25.000
Umsatzsteuer (USt): Der Unternehmer muss nun 20% Umsatzsteuer auf seine Rechnungen aufschlagen und abführen. Dies betrifft jedoch nicht direkt die Einkommensteuer- oder SVS-Beiträge, außer in Bezug auf die Vorsteuerabzugsfähigkeit bei den Betriebsausgaben.
Einkommensteuer (ESt): Bei einem Gewinn von €25.000 und unter der Annahme, dass der Grundfreibetrag bereits überschritten ist, könnte der steuerpflichtige Gewinn mit einem angenommenen Durchschnittssteuersatz von 25% versteuert werden. Die Einkommensteuer würde somit ca. €3.500 betragen.
SVS-Beiträge: Angenommen, der SVS-Beitrag steigt proportional zum Gewinn, könnte der Jahresbeitrag auf Basis eines höheren Gewinns etwa €3.000 betragen (dies berücksichtigt eine höhere Beitragsgrundlage für Kranken- und Pensionsversicherung).
Wichtige Hinweise:
- Die tatsächliche Einkommensteuer hängt von vielen Faktoren ab, einschließlich persönlicher Absetzbeträge und möglicher Sonderausgaben.
- Die SVS-Beiträge werden auf der Grundlage des Einkommens berechnet, wobei es eine Mindest- und Höchstbeitragsgrundlage gibt. Die hier genannten Zahlen sind Näherungswerte.
Für Kleinunternehmer in Österreich, die sich speziell mit den Themen Umsatzsteuer (USt), Einkommensteuer (ESt) und Sozialversicherungsbeiträge (SVS) auseinandersetzen, ist eine fokussierte Checkliste essentiell. Diese hilft, den Überblick zu bewahren und sicherzustellen, dass alle relevanten steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten erfüllt werden.
CHECKLISTE für KLEINUNTERNEHMER (Download)
Umsatzsteuer (USt)
- Umsatzgrenze prüfen: Stellen Sie sicher, dass Sie die aktuelle Kleinunternehmergrenze von €35.000 Jahresumsatz kennen und überwachen.
- Kleinunternehmerregelung entscheiden: Entscheiden Sie, ob Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchten oder auf die Regelbesteuerung optieren.
- Rechnungswesen anpassen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Rechnungen entweder korrekt die Umsatzsteuer ausweisen oder den Hinweis enthalten, dass keine Umsatzsteuer aufgrund der Kleinunternehmerregelung verrechnet wird.
- Vorsteuerabzug: Prüfen Sie, ob ein Vorsteuerabzug für Sie sinnvoll und möglich ist, falls Sie auf die Kleinunternehmerregelung verzichten.
- Umsatzsteuervoranmeldung: Bei Regelbesteuerung müssen Umsatzsteuervoranmeldungen periodisch beim Finanzamt eingereicht werden.
Einkommensteuer (ESt)
- Gewinnermittlung: Wählen Sie die passende Methode zur Gewinnermittlung für Ihr Unternehmen (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung).
- Steuerliche Absetzbarkeiten prüfen: Informieren Sie sich über absetzbare Betriebsausgaben, um Ihren steuerpflichtigen Gewinn korrekt zu ermitteln.
- Einkommensteuererklärung: Bereiten Sie Ihre jährliche Einkommensteuererklärung sorgfältig vor und reichen Sie diese fristgerecht ein.
- Vorauszahlungen beachten: Achten Sie auf die vom Finanzamt festgesetzten Einkommensteuervorauszahlungen und deren Fälligkeitstermine.
- Steuerliche Änderungen im Blick behalten: Halten Sie sich über Änderungen im Steuerrecht und mögliche Auswirkungen auf Ihre Steuerlast informiert.
Sozialversicherungsbeiträge (SVS)
- Anmeldung bei der SVS: Stellen Sie sicher, dass Sie und gegebenenfalls Ihre Angestellten bei der Sozialversicherung der Selbständigen angemeldet sind.
- Mindestbeitragsgrundlage kennen: Informieren Sie sich über die aktuelle Mindestbeitragsgrundlage und die sich daraus ergebenden Beiträge.
- Beitragszahlungen: Überwachen Sie die Fälligkeitstermine für Ihre SVS-Beiträge und zahlen Sie diese pünktlich.
- Vorsorgeleistungen nutzen: Informieren Sie sich über zusätzliche Vorsorgeleistungen und Gesundheitsförderungsangebote der SVS.
- Jahresausgleich: Beachten Sie den jährlichen Ausgleich zwischen den vorläufigen Beitragszahlungen und den tatsächlich aufgrund des Einkommens geschuldeten Beiträgen.