Beendigung des Dienstverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen
Das zwischen den oben genannten Parteien bestehende Dienstverhältnis wird im gegenseitigen Einvernehmen zum (letzter Arbeitstag) aufgelöst.
Bis zur Beendigung werden sämtliche offenen Ansprüche – insbesondere aliquote Sonderzahlungen, offener Urlaub bzw. Urlaubsersatzleistung und allfällige Zeitguthaben – ordnungsgemäß abgerechnet und ausbezahlt.
Der/Die Dienstnehmer/in erhält ein Dienstzeugnis. Beide Parteien erklären, dass mit ordnungsgemäßer Endabrechnung sämtliche wechselseitigen Ansprüche aus dem Dienstverhältnis bereinigt und verglichen sind.
Der/Die Dienstnehmer/in wurde darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit einer Beratung (z. B. Arbeiterkammer, Gewerkschaft) besteht und diese Vereinbarung freiwillig geschlossen wird.